Verbindungslehrer

Was macht ein Verbindungslehrer?

Unsere VerbindungslehrerInnen im Schuljahr 2023/2024: Herr Schranz, Frau Iraola, Herr Gober und Frau Claus

Beratung

  • Er berät Schüler und Organe der SV (SV-Vorstand, Schülersprecher), Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung.
  • Er berät einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weist dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin.
  • Er berät in Einzelfällen und auf Wunsch von Schülern bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn er ins Vertrauen gezogen wird.
  • Er berät Eltern, wenn diese es wünschen.
  • Er richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können.

Unterstützung

  • Er unterstützt Schüler und Organe der SV, insbesondere den SV-Vorstand.
  • Er setzt sich bei Lehrern ein für die Aufgaben der SV.
  • Er wirbt für die Mitarbeit von Lehrern in SV-Arbeitsgemeinschaften.
  • Er unterstützt die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.).

Vermittlung

  • Er vermittelt in Konfliktfällener; konkret bei Unstimmig­keiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule oder Schulbehörde.

Information

  • Er informiert die Gesamtkonferenz über SV-Angelegenheiten.
  • Er stellt der Gesamtkonferenz ein Konzept seiner Arbeit als Verbindungslehrer vor.
  • Er informiert die SV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SV.

Zusammenarbeit

  • Er arbeitet mit dem Kollegium und Schulleitung zusammen.
  • Er pflegt Kontakte zu den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung.

Rechte und Pflichten

  • Er nimmt an den Sitzungen der KSV mit beratender Stimme teil.
  • Er wird in den Sitzungen der KSV angehört.
  • Er hat das Recht, die Einberufung einer KSV zu verlangen.
  • Er überprüft, ob für Beschlüsse der SV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist.
  • Er nimmt am monatlichen Gespräch zwischen SV (-Vorstand) und Schulleiter teil.
  • Er wird angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SV-Veranstaltung versagt.
  • Er kann die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern.

Kontakt

Die VerbindungslehrerInnen sind über das Schulsekretariat zu erreichen.